Garantie

Garantie auf Dichtigkeit von Poolbecken

 

I. Was wird garantiert?

Die POOL-SYSTEMS GmbH & Co. KG (Garantiegeber) garantiert seinen Kunden für alle auf der Webseite www.pool-systems.de gekauften Swimming-Poolbecken zum ortsfesten Einbau (Poolbecken) eine Dichtigkeit des Beckenmaterials nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen.

Die Dichtigkeit des Beckenmaterials wird für Poolbecken der Modellreihen Bay, Infinity®Bay, ONE® und Infinity®ONE für fünfzig (50) Jahre, für Poolbecken sonstiger Modellreihen für fünfzehn (15) Jahre (Garantiezeit) garantiert. Die jeweilige Garantiezeit beginnt mit Abschluss des Kaufvertrags. 

Diese Garantie umfasst ausschließlich den Beckenkörper des Poolbeckens. Einbauteile wie Scheinwerfer, Einlaufdüsen, Gegenstromanlage oder umlaufende Verrohrung sowie Undichtigkeiten an den für die genannten Einbauteilen und Verrohrungen vorgesehenen Beckendurchführungen sind nicht von der Garantie umfasst.

Sollte das erworbene Poolbecken, innerhalb der Garantiezeit undicht sein oder werden, wird der Garantiegeber – unabhängig vom Bestehen gesetzlicher Gewährleistungsrechte – unentgeltlich nach seiner Wahl entweder das undichte Poolbecken reparieren oder ein Ersatzbecken liefern. Eine Entladung, ein Aus- und Einbau des Poolbeckens oder die Erstattung von hierbei anfallenden Kosten werden dabei nicht geschuldet. 

Diese Garantie gilt nur für Poolbecken, die von Kunden mit Wohnsitz in der Europäischen Union, den EWR-Staaten und der Schweiz erworben und in diesen Ländern verbaut wurden. Diese Garantie gilt nicht für Whirlpools. Diese Garantie wird ausschließlich dem Käufer des Poolbeckens gewährt und ist nicht übertragbar.

Die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte – inkl. ggf. vorhandener Verjährungsverlängerungen – werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt und können vom Käufer unabhängig von dieser Garantie geltend gemacht werden.

 

II. Wann ist die Garantie ausgeschlossen?

Ansprüche aus dieser Garantie sind ausgeschlossen, wenn der Käufer oder Dritte die Undichtigkeit vorsätzlich oder fahrlässig verursacht haben oder die Undichtigkeit durch unsachgemäße Behandlung eingetreten ist; als unsachgemäße Behandlung gelten insbesondere Handlungen, die den zur Verfügung gestellten Einbau-, Inbetriebnahme- oder Bedienungsanleitungen in ihrer jeweils aktuellen Version widersprechen.

 

Die Entladung und der Einbau des Poolbeckens müssen sämtlichen vom Garantiegeber zur Verfügung gestellten Vorschriften zur Bauvorbereitung und zum Einbau in ihrer jeweils aktuellen Version entsprechen und vollständig dokumentiert sein.

Frostschäden stellen keinen Garantiefall dar. Zum Überwintern müssen sämtliche vom Garantiegeber zur Verfügung gestellte Vorschriften für die Einwinterung des Poolbeckens in ihrer jeweils aktuellen Version eingehalten werden. Insbesondere muss das Wasser im Poolbecken bis ca. 10cm unter alle wasserführenden Einbauteile und Attraktionen (Skimmer bzw. Überlaufkanal, Gegenstromanlage, Einlaufdüsen, etc.) abgesenkt werden. Diese sind stets wasser- und eisfrei zu halten. Weiter müssen Eisdruckpolster diagonal auf der Wasseroberfläche verteilt werden.
Die korrekte Ausführung der jährlichen Einwinterung ist jeweils mit einem Bild des Poolbeckens mit einem Ausschnitt einer aktuellen Tageszeitung zu dokumentieren und bei Garantiefällen vorzulegen (ein Bild für jedes Jahr ab Anlieferung).

Können die korrekte Bauausführung oder die korrekte Vornahme der jährlichen Einwinterung nicht nachgewiesen werden, sind Garantieleistungen ausgeschlossen.

 

III. Wie ist die Garantie geltend zu machen?

Um die Garantie in Anspruch zu nehmen, müssen Sie den Garantiegeber über den Garantiefall informieren und die Dokumentation des ordnungsgemäßen Einbaus sowie der jeweils korrekten Einwinterung vorlegen.

Hierzu können Sie folgende Kontaktdaten verwenden:

POOL-SYSTEMS GmbH & Co. KG
Am Steinbruch 3 - 5
92559 Winklarn

Telefon : (+49) 09673 363990
Telefax : (+49) 09673 914165
E-Mail: info@pool-systems.de

 

Stand: 20.05.2026

 

Garantie auf Dichtigkeit von Solaranlagen

 

I. Was wird garantiert?

Die POOL-SYSTEMS GmbH & Co. KG (Garantiegeber) garantiert seinen Käufern für alle auf der Webseite www.pool-systems.de gekauften Solaranlagen eine Dichtigkeit von fünfzehn (15) Jahren (Garantiezeit) nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen.

Wird die Garantiezeit auf einer Artikelseite abweichend angegeben, so gilt der dort angegebene Zeitraum. Die jeweilige Garantiezeit beginnt mit Abschluss des Kaufvertrags.

Diese Garantie umfasst ausschließlich die Absorbermodule der Solaranlage. Verrohrungen, Verbindungsleitungen und -schläuche sowie Zu- und Abläufe der Solaranlage sind nicht von der Garantie umfasst.

Sollte die erworbene Solaranlage innerhalb der Garantiezeit undicht sein oder werden, wird der Garantiegeber – unabhängig vom Bestehen gesetzlicher Gewährleistungsrechte – unentgeltlich nach seiner Wahl entweder die undichte Solaranlage reparieren oder Ersatz für die undichten Komponenten liefern, soweit diese unter die Garantie fallen. Eine Entladung, ein Aus- und Einbau oder die Erstattung von hierbei anfallenden Kosten werden dabei nicht geschuldet. 

Diese Garantie gilt nur für Solaranlagen, die von Kunden mit Wohnsitz in der Europäischen Union, den EWR-Staaten und der Schweiz erworben und in diesen Ländern verbaut wurden. Diese Garantie wird ausschließlich dem Käufer der Solaranlage gewährt und ist nicht übertragbar.

Die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte – inkl. ggf. vorhandener Verjährungsverlängerungen – werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt und können vom Käufer unabhängig von dieser Garantie geltend gemacht werden.

 

II. Wann ist die Garantie ausgeschlossen?

Ansprüche aus dieser Garantie sind ausgeschlossen, wenn der Käufer oder Dritte die Undichtigkeit vorsätzlich oder fahrlässig verursacht haben oder die Undichtigkeit durch unsachgemäße Behandlung eingetreten ist; als unsachgemäße Behandlung gelten insbesondere Handlungen, die den zur Verfügung gestellten Montage-, Inbetriebnahme- oder Bedienungsanleitungen in ihrer jeweils aktuellen Version widersprechen.

 

Die Entladung und der Einbau der Solaranlage müssen sämtlichen vom Garantiegeber zur Verfügung gestellten Vorschriften zur Montage und zum Betrieb in ihrer jeweils aktuellen Version entsprechen und vollständig dokumentiert sein.

Frostschäden stellen keinen Garantiefall dar. Zum Überwintern müssen sämtliche vom Garantiegeber zur Verfügung gestellte Vorschriften für die Einwinterung der Solaranlage in ihrer jeweils aktuellen Version eingehalten werden. Insbesondere müssen alle Komponenten der Solaranlage vollständig entleert werden. Diese sind stets wasser- und eisfrei zu halten.

Können die korrekte Montage oder die korrekte Vornahme der jährlichen Einwinterung nicht nachgewiesen werden, sind Garantieleistungen ausgeschlossen.

 

III. Wie ist die Garantie geltend zu machen?

Um die Garantie in Anspruch zu nehmen, müssen Sie den Garantiegeber über den Garantiefall informieren und die Dokumentation des ordnungsgemäßen Einbaus sowie der jeweils korrekten Einwinterung vorlegen.

Hierzu können Sie folgende Kontaktdaten verwenden:

POOL-SYSTEMS GmbH & Co. KG
Am Steinbruch 3 - 5
92559 Winklarn

Telefon : (+49) 09673 363990
Telefax : (+49) 09673 914165
E-Mail: info@pool-systems.de

 

Stand: 20.05.2026

 

Tiefpreisgarantie für unsere Pool-Komplettsets, Whirlpools & Swim Spas

 

I. Wir bieten Ihnen garantiert immer den tiefsten Preis für unsere Pool-Komplettsets, Whirlpools & Swim Spas:
 
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II. Für die Tiefpreisgarantie gelten folgende Bedingungen:

  • Das Angebot muss aktuell sein und von einem deutschen, gewerblichen und autorisierten Anbieter stammen
  • Der Preis muss alle Nebenkosten wie z. B. Speditionskosten enthalten
  • Hersteller, Typ, Modell und Ausstattung des Angebotes müssen mit unserem Angebot übereinstimmen
  • Es darf sich nicht um ein offensichtlich fehlerhaftes Angebot (z.B. Tippfehler beim Preis) handeln
  • Eine Abgabe erfolgt nur in haushaltsüblichen Mengen
III. Vorgehensweise:
 
Treffen die oben stehenden Bedingungen zu, schicken Sie uns einfach eine E-Mail an info@pool-systems.de

Für die Bearbeitung benötigen wir den Link auf das entsprechende Angebot oder das entsprechende Angebot per Mail. Anschließend erhalten Sie schnellstmöglich ein Angebot von uns per E-Mail. Wenn Sie dieses Angebot annehmen, erhalten Sie im Anschluss eine Auftragsbestätigung per E-Mail.


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